Mittwoch, 15.7.2020
Grenzwert von 1,1 Promille zu absoluter Fahruntüchtigkeit gilt nicht für "Pedelecs"

Dass Fahrer handelsüblicher Elektrofahrräder mit einer auf 25 km/h begrenzten Geschwindigkeit bereits unterhalb der für Radfahrer geltenden Grenze von 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) absolut fahruntüchtig sind, ist naturwissenschaftlich nicht gesichert. Deshalb finde die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Führer eines Kfz bereits ab einer BAK von 1,1 Promille unwiderleglich fahruntüchtig und wegen Trunkenheit im Verkehr zu bestrafen ist, auf solche Pedelecs keine Anwendung, so das Oberlandesgericht Karlsruhe.

 

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