Freitag, 4.3.2022
Derzeit keine gültige Regelung zu Corona-Immunisierungsstatus

Ein einmal mit dem Vakzin von Johnson & Johnson gegen Corona geimpfter Mann ist mit einem Eilantrag auf Verlängerung der Gültigkeitsdauer seines digitalen Impfzertifikats beim Verwaltungsgericht Darmstadt gescheitert. Die Verweisung auf das Paul-Ehrlich-Institut hinsichtlich der Vorgaben für einen Impfnachweis sei voraussichtlich rechtswidrig. Da dies auch für die Vorgängerregelung gelte, fehle es derzeit an einer gültigen Regelung darüber, wann von einer Immunisierung als Voraussetzung für Corona-Ausnahmen auszugehen sei.

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