Schlägt ein Triathlonteilnehmer im Sanitätszelt um sich, da er nicht behandelt werden will, kann er die verzögerte Behandlung nicht den Sanitätern zur Last legen. Das LG Dresden hat bestätigt, dass sie zu Recht den Willen des Manns respektiert hatten – er sei nicht erkennbar verwirrt gewesen.
Mehr lesenPatientinnen und Patienten haben einen Anspruch darauf, rechtzeitig vor einem Eingriff vom Arzt über die möglichen Risiken aufgeklärt zu werden – ein Mindestabstand zwischen Gespräch und Einwilligung muss aber nicht eingehalten werden. Das stellt der Bundesgerichtshof in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil klar. Wie schnell ein Patient nach ordnungsgemäßer Aufklärung seine Entscheidung treffe, sei grundsätzlich "seine Sache", so der BGH.
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