Die Rechtsprechung mehrerer Oberlandesgerichte, die einstweilige Verfügungen in Patentverletzungssachen grundsätzlich verweigern, wenn sich das Streitpatent noch nicht in einem erstinstanzlichen Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren bewährt hat, verstößt gegen Unionsrecht. Dies hat nach Mitteilung des Landgerichts München I der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 28.04.2022 entschieden.
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