Freitag, 29.4.2022
Patentverletzung: Einstweilige Verfügungen dürfen nicht an Bewährung in Rechtsbestandsverfahren gekoppelt werden

Die Rechtsprechung mehrerer Oberlandesgerichte, die einstweilige Verfügungen in Patentverletzungssachen grundsätzlich verweigern, wenn sich das Streitpatent noch nicht in einem erstinstanzlichen Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren bewährt hat, verstößt gegen Unionsrecht. Dies hat nach Mitteilung des Landgerichts München I der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 28.04.2022 entschieden.

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