Mittwoch, 5.5.2021
44-Jährigem durfte Zutritt zu Festival wegen seines Alters verweigert werden

Eins 44-jähriger Mann ist mit seiner Klage auf Zahlung einer Entschädigung wegen Altersdiskriminierung vor dem Bundesgerichtshof erfolglos geblieben. Dem Mann war der Zutritt zu einer Musikveranstaltung verwehrt worden, weil er der vom Veranstalter vorgegebenen Zielgruppe von 18 bis 28 Jahren nicht entsprach. Der BGH sah den Anwendungsbereich des zivilrechtlichen Benachteiligungsverbots für nicht eröffnet.

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