Mittwoch, 5.8.2020
Anwaltsverlust im Parteiprozess unschädlich

Fällt ein Prozessbevollmächtigter in einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht aus, bleibt sein Mandant im Parteiprozess vorschriftsmäßig vertreten und kann selbst Erklärungen abgeben oder Anträge stellen. Nur bei Anordnung der mündlichen Verhandlung hätte Anwaltszwang bestanden. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 18.06.2020 entschieden.

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