Mittwoch, 12.8.2020
Erneute Anhörung in Berufung bei anderweitiger Würdigung

Ein Berufungsgericht muss eine bereits in erster Instanz angehörte Partei nochmals hören, wenn es deren Aussage anders würdigen will als die Vorinstanz. Es gelten die gleichen Maßstäbe wie bei der Vernehmung eines Zeugen nach § 398 Abs. 1 ZPO. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 28.07.2020 entschieden.

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