Donnerstag, 15.12.2022
BVerfG bestätigt Verletzung des parlamentarischen Fragerechts

Mit einem am Mittwoch verkündeten Urteil hat das Bundesverfassungsgericht die Informationsrechte von Abgeordneten gestärkt. Die Weigerung der Bundesregierung, die Zahl der in den Jahren 2015 bis 2019 in das Ausland entsandten Bediensteten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) anzugeben, verletze das parlamentarische Fragerecht des antragstellenden Abgeordneten.

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