Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hatte das thüringische Gesetz zur Einführung paritätischer Listen bei der Landtagswahl im Juli 2020 für nichtig erklärt. Eine dagegen beim Bundesverfassungsgericht eingelegte Verfassungsbeschwerde scheiterte nun mangels genügender Begründung. Insbesondere habe eine ausreichende Auseinandersetzung mit den getrennten Verfassungsräumen von Bund und Ländern gefehlt.
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