Montag, 3.8.2020
Erfolgsaussichten von Corona-Klagen gegen Betriebsschließungsversicherungen ungewiss

Zivilklagen gegen Versicherungen wegen behördlich angeordneter Corona-Zwangsschließungen haben ungewisse Erfolgsaussichten. Das Münchner Landgericht verhandelte am 31.07.2020 die Klagen dreier prominenter Gastwirte und einer Münchner Kindertagesstätte, deren Versicherer trotz der von allen vieren abgeschlossenen Betriebsschließungsversicherungen Zahlungen ablehnen. “Es kommt auf den Einzelfall an“, sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Laufenberg.

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