Mittwoch, 10.3.2021
Auch Outdoor-Trainingsanlage eines Fitnessstudios zu schließen

Der Umstand, dass Fitnessgeräte vorübergehend nach draußen verlagert werden, ändert nichts daran, dass es sich bei dem gewerblichen, an die Bestandsmitglieder gerichteten Angebot um den Betrieb eines Fitnessstudios für den Publikumsbetrieb handelt. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Bremen die Schließung einer Outdoor-Trainingsanlage durch das Ordnungsamt bestätigt. Die Betreiberin eines Fitnessstudios, das wegen Corona geschlossen ist, hatte ihre Geräte kurzerhand auf dem Parkplatz vor dem Studio aufgebaut.

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