Montag, 31.5.2021
Ost-Rente trotz Rückumzugs in alte Bundesländer

Zieht ein Rentenbezieher nach dem Fremdrentengesetz (FRG) von den neuen in die alten Bundesländer zurück, sind der Rentenberechnung weiterhin Entgeltpunkte Ost zugrunde zu legen. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen unter Verweis darauf entschieden, dass der Gesetzgeber rentenrechtlich keinen Anreiz für eine solche Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts von den neuen in die alten Bundesländer habe schaffen wollen.

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