Es verstößt gegen das österreichische Bundesverfassungsgesetz über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks (BVG Rundfunk), dass Personen, die Programme des ORF ausschließlich über Internet hören oder sehen, kein Programmentgelt bezahlen müssen. Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat mehrere Bestimmungen des ORF-Gesetzes als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt Ende 2023 in Kraft.
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