Eine Wuppertaler Realschule durfte einen elfjährigen Schüler mit sofortiger Wirkung von der Schule entlassen, weil er sich wiederholt nicht an Regeln gehalten und Mitschüler verletzt und beleidigt hatte. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Rechtmäßigkeit der Ordnungsmaßnahme bestätigt. Sie sei gerechtfertigt und geboten gewesen, insbesondere da vorausgegangene, mildere Maßnahmen erfolglos geblieben seien.
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