Dienstag, 2.2.2021
Schockschaden Jahre nach Axtmord an Vater anerkannt

Ein Schockschaden und eine Opferrente können laut Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen auch Jahre nach dem Verbrechen anerkannt werden. Auch Sekundäropfer seien in den Schutzbereich des Opferentschädigungsrechts einbezogen, wenn die psychischen Auswirkungen eng mit der Gewalttat verbunden seien. Dies bejahten die Richter hier, obwohl zwischen Tat und Antrag auf Opferrente mehr als sechs Jahre vergangen waren.

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