Die Verkehrsopferhilfe muss nicht für die Entschädigungen an Opfer und Hinterbliebene der Amokfahrt von Münster im Jahr 2018 zahlen. Der nachrangig haftende Verein, der einspringt, wenn Opfer von Verkehrsunfällen sonst von nirgendwo Geld bekommen, könne in diesem Fall nicht in Anspruch genommen werden, so der BGH.
Mehr lesenDas Landessozialgericht Baden-Württemberg hat einer Frau eine Opferentschädigung für behauptete psychische Gewalt in der Ehe versagt. Ein rechtswidriger tätlicher Angriff erfordere eine physische Einwirkung auf das Opfer, psychische Gewalt genüge nicht. Zudem wäre eine Opferentschädigung unbillig, da die Frau die aggressive Reaktion selbst provoziert habe, so das LSG.
Mehr lesen