Die europäische Kommission muss neu prüfen, ob der 2014 erfolgte Verkauf des Nürburgrings mit der Gewährung einer staatlichen Beihilfe verbunden war. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Kommission habe dies damals zu Unrecht ausgeschlossen und von der Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens abgesehen.
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