Dienstag, 17.5.2022
Knuspermüsli II – Auch wiederholende Kennzeichnung kann den Verbraucher verwirren

Macht ein Lebensmittelhersteller auf der Schmalseite der Produktverpackung richtige und vollständige Nährwertangaben, kann er sie zwar auf der Vorderseite wiederholen. Dabei darf er dem Bundesgerichtshof zufolge aber den Verbraucher nicht durch andere Bezugsgrößen verwirren. Die Karlsruher Richter nutzten die Gelegenheit, um ihre bisherige Rechtsprechung zu ändern: In Zukunft werden Verletzungen der Informationspflichten im kommerziellen Verkehr nur noch nach § 5a UWG – und nicht länger nach § 3a UWG bemessen.

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Freitag, 12.11.2021
Streit über Nährwertangaben: Dr. Oetker kassiert Niederlage vor EuGH
Der Europäische Gerichtshof hat ein Urteil zu Nährwertangaben auf Lebensmittelverpackungen gesprochen. Diese dürften sich nicht auf spezielle Zubereitungsarten beziehen. Informationen dieser Art ließen keinen Vergleich mit vergleichbaren Lebensmitteln anderer Hersteller zu und könnten Verbraucherinnen und Verbraucher verwirren. Ein Rechtsstreit zwischen Verbraucherschützern und dem Unternehmen Dr. Oetker steht damit vor dem Ende. Mehr lesen
Dienstag, 11.8.2020
Nährwertangaben auf vorverpackten Lebensmitteln

Darf eine Müsliherstellerin bei den Nährwertangaben auf der Packung zwischen den Bezugsgrößen Trockenmüsli und zubereitetes Müsli wechseln? Der Bundesgerichtshof setzte das Verfahren aus und legte dem Europäischen Gerichtshof mit Beschluss vom 23.07.2020 Fragen zur Nährwertdeklaration bei Lebensmitteln vor, die in der Regel noch nicht essfertig sind.

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