Freitag, 15.10.2021
Kein dauerhaftes Nutzungsverbot durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft muss ihr baufälliges Parkhaus wieder instand setzen, auch wenn die Sanierungskosten den Verkehrswert übersteigen. Der Bundesgerichtshof hat den Mehrheitsbeschluss einer WEG aufgehoben, der ein dauerhaftes Nutzungsverbot vorsah. Ein Sanierungsstau sei nicht mit einer Zerstörung des Gebäudes gleichzusetzen, bei der die Pflicht zum Wideraufbau ausgesetzt sein könnte, befanden die obersten Zivilrichter.

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