Wird ein Verbraucher-Darlehensvertrag wegen fehlender Belehrung widerrufen, führt ein für bereits erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen von der Bank an den Darlehensnehmer gezahlter Nutzungsersatz bei diesem zu steuerbaren Kapitalerträgen. Die Entschädigungsleistung sei in solchen Fällen wie der Ertrag bei einer verzinslichen Wertanlage zu behandeln, entschied das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 13.01.2022.
Mehr lesenIn Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs hat das Landgericht Bonn am 21.01.2021 einem Darlehensnehmer Nutzungsersatz auf Zins- und Tilgungsleistungen nach Widerruf des im Fernabsatz geschlossenen Darlehensvertrages versagt. Das LG hat dazu § 346 BGB teleologisch reduziert.
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