Freitag, 25.11.2022
BMW statt Porsche begründet keinen Schadensersatz

Wer seinen Porsche durch Eingriff eines Dritten vorübergehend nicht nutzen kann und stattdessen mit seinem BMW fahren muss, kann diesen Nutzungsausfall nicht geltend machen. Laut Bundesgerichtshof ist die zeitweilige Beschränkung auf die Nutzung des Zweitwagens kein wirtschaftlicher Schaden, sondern nur eine individuelle Genussschmälerung. Eine höhere Wertschätzung der Geschädigten durch den Porsche, dem ein höheres Prestige zukomme, oder ein schöneres Fahrgefühl könne keine Ersatzfähigkeit begründen.

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Montag, 5.9.2022
Keine Nutzungsausfallentschädigung für Porsche bei Zweitwagen der Mittelklasse

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat im Fall eines beschädigten Porsches einen Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung verneint, weil der Geschädigte über einen Ford Mondeo als Zweitfahrzeug verfügte. Der Einsatz des Ford Mondeo für Stadt- und Bürofahrten sei zumutbar. Die mit der Nutzung eines Mittelklassewagens anstelle des Porsches verbundene Einschränkung des Fahrvergnügens stelle nur einen immateriellen und damit nicht ersatzpflichtigen Schaden dar.

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