Dienstag, 22.11.2022
Derzeit keine Strafrestaussetzung für NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben

Der NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben ist mit seinem Antrag, die Vollstreckung des Rests der gegen ihn verhängten Haftstrafe zur Bewährung auszusetzen, gescheitert. Der Bundesgerichtshof hat die ablehnende Entscheidung des Oberlandesgerichts München bestätigt. Eine Strafrestaussetzung scheide jedenfalls deshalb aus, weil dem Verurteilten derzeit keine günstige Prognose für eine Legalbewährung in Freiheit gestellt werden könne. Unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit komme deshalb keine vorzeitige Haftverschonung in Betracht.

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