Dienstag, 20.9.2022
Anwesenheit des Verteidigers und zulässiges Verteidigungsverhalten

Die alleinige Vertretung durch einen nicht mehr zugelassenen Pflichtverteidiger in der Hauptverhandlung stellt einen absoluten Revisionsgrund dar. In dieser und einer weiteren gemeinsam veröffentlichten Entscheidung hat sich der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Verteidigungsrechten beschäftigt. Im zweiten Fall hielt er fest, dass zulässiges Verteidigungsverhalten nicht gegen einen Angeklagten verwendet werden darf.

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