Freitag, 30.4.2021
Kein Notwegrecht in Wochenendhaussiedlung

Sieht ein Erschließungskonzept für Wohngrundstücke keine Zufahrt für Fahrzeuge vor, besteht kein Anspruch auf die Einräumung eines Notwegrechts. Die Planung einer ruhigen, weitgehend autofreien Siedlung darf laut Bundesgerichtshof nicht über das Notwegrecht unterlaufen werden. Die Zulassung dauerhaften Wohnens in der als Ferienhaussiedlung geplanten Anlage ändere hieran nichts.

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