Freitag, 1.7.2022
Von GBA beschlossene Notfallstrukturen in Krankenhäusern rechtmäßig

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat vier Klagen von Kliniken abgewiesen, die aufgrund des vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) festgelegten gestuften Systems von Notfallstrukturen in Krankenhäusern von der Notfallversorgung ausgeschlossen sind, mit der Folge von Abschlägen. Der GBA habe sich mit seinem Beschluss im Rahmen der Vorgaben des Gesetzgebers bewegt.

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