Löst sich auf der Autobahn unverschuldet der Notfallbremsassistent eines vorausfahrenden Fahrzeugs und fährt ein nachfolgender LKW wegen Missachtung des gebotenen Sicherheitsabstands auf das abrupt abgebremste Fahrzeug auf, ist eine Haftungsverteilung von 2/3 zulasten des LKW-Fahrers gerechtfertigt. Das unverschuldete Abbremsen aufgrund des technischen Defekts wiege weniger schwer, entschied kürzlich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
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