Personen, deren Nießbrauchsrechte an landwirtschaftlichen Flächen in Ungarn unter Verstoß gegen das Unionsrecht entzogen wurden, müssen auf die Wiedereintragung dieser Rechte im Grundbuch oder auf Entschädigung klagen können, und zwar auch dann, wenn sie die rechtswidrige Löschung dieser Rechte nicht gerichtlich angefochten haben. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
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