Donnerstag, 5.5.2022
Abschiebestopp für armenisches Ehepaar

Ein armenisches Ehepaar darf trotz Erschleichung von Asylanerkennung und Aufenthaltserlaubnis nicht abgeschoben werden. Zwar berechtige das Verhalten der Betroffenen grundsätzlich zur Rücknahme der Niederlassungserlaubnis. Die Ausländerbehörde habe vorliegend jedoch das private Bleibeinteresse unzureichend berücksichtigt, entschied das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 04.05.2022 in einem Eilverfahren.

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