Mittwoch, 26.1.2022
Diskriminierung nichtbinärer Person beim Online-Shopping

Eine Person nichtbinärer Geschlechtsidentität, die beim "Online-Shopping" nur zwischen den Anreden "Frau" oder "Herr" auswählen kann, wird wegen des Geschlechts benachteiligt. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor. Ein Anspruch auf Entschädigung bestehe jedoch nicht, weil die Diskriminierung im konkreten Fall nicht die dafür erforderliche Intensität erreicht habe, befand das OLG.

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