Mittwoch, 27.4.2022
Krankenkasse muss nicht für OP durch vermeintlichen Arzt zahlen

Ein Krankenhaus hat keinen Anspruch auf Vergütung für Krankenhausbehandlungen, an denen ein vermeintlicher Arzt mit erschlichener Approbation mitgewirkt hat. Dies hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 26.04.2022 entschieden. Vom Vergütungsausschluss ausgenommen seien lediglich eigenständige und abgrenzbare Behandlungsabschnitte, an denen der vermeintliche Arzt nicht mitgewirkt habe.

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