Freitag, 29.4.2022
Kein Schadenersatz wegen unterlassener Nominierung zu internationalen Turnieren

Ein Schadenersatzanspruch wegen unterlassener Nominierung zu internationalen Turnieren, der darauf gestützt wird, dass die Nominierungsregelungen des Sportverbands rechtswidrig sind, ist nur begründet, wenn sich feststellen lässt, dass der Verband die Sportler bei Anwendung eines korrekten Auswahlverfahrens zwingend hätte nominieren müssen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.

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