Dienstag, 19.4.2022
Bahntochter darf beim Ticket-Kauf nicht Angabe "Frau" oder "Herr" verlangen

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Berufung der Vertriebstochter des größten deutschen Eisenbahnkonzerns im Streit um die geschlechtliche Anrede als verfristet verworfen. Damit verbleibt es bei dem vom Landgericht ausgeurteilten Unterlassungsanspruch, dass die Bahntochter beim Online-Ticket-Erwerb nicht zwingend die Angabe "Frau" oder "Herr" verlangen darf, da dies gegenüber Personen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität diskriminierend sei.

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