Mittwoch, 22.6.2022
Haus mit mangelhafter Kellerabdichtung gekauft

Der Käufer muss sich an den Kosten der Nachbesserung einer mangelhaften Abdichtung seines Kellers nicht beteiligen, wenn sein Haus durch eine neue Abdichtung insoweit einen Vermögenszuwachs erfährt. Der Bundesgerichtshof lehnt den sogenannten Abzug "neu für alt" ab, solange die Grenze des Zumutbaren für den Verkäufer noch nicht erreicht ist und keine weitergehenden Vorteile entstehen. Das gelte auch für Ansprüche aus Schadenersatz statt der Leistung.

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