Donnerstag, 2.9.2021
"Nulltarif-Optionen" verstoßen gegen Netzneutralität

Sogenannte Nulltarif-Optionen von Internetprovidern verstoßen gegen die Verordnung über den Zugang zum offenen Internet. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Sie verstießen gegen die Pflicht, den Verkehr ohne Diskriminierung oder Störung gleich zu behandeln. Damit seien auch Beschränkungen der Bandbreite sowie von Tethering oder Roaming, die auf der Aktivierung einer solchen Option beruhten, unionsrechtswidrig.

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Dienstag, 15.9.2020
"Zero-Rating"-Tarife mit Blockieren übriger Dienste verstoßen gegen "Netzneutralität"

Internetzugangsanbieter dürfen nicht bestimmte Dienste bevorzugt behandeln, indem sie deren Nutzung zum "Nulltarif" anbieten, die Nutzung der übrigen Dienste dagegen – nach Erschöpfung des Datenvolumens – blockieren oder verlangsamen. Dies verstoße gegen die "Netzneutralität", entschied der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 15.09.2020, in dem er erstmals die Verordnung (EU) 2015/2120 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet auslegt.

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