Dienstag, 15.11.2022
Rechte Studentenverbindung und linksautonomer Verein durften in Verfassungsschutzberichten genannt werden

Die Nennung von Vereinigungen in Verfassungsschutzberichten ist gerechtfertigt, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht von Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung vorliegen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt und deshalb die Verfassungsbeschwerden einer rechten Studentenverbindung und eines linksautonomen Vereins nicht zur Entscheidung angenommen.

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