Trägt eine Katzenbesitzerin selbst vor, dass das Tier nur ihr gehört, kann ihre Haftpflichtversicherung nicht den Gebissenen zum Mithalter machen. Als einfache Nebenintervenientin dürfe die Versicherung keinen Geschehensablauf präsentieren, der in Widerspruch zum Vortrag der Hauptpartei steht, so der Bundesgerichtshof. Ausreichend sei, dass die unterstützte Partei die Erklärung zweifelsfrei nicht gegen sich geltend lassen möchte, und zwar auch dann, wenn dies nicht anwaltlich erklärt werde.
Mehr lesenDer Streithelfer kann für die Hauptpartei bis zur rechtskräftigen Zurückweisung seines Beitritts wirksam Berufung einlegen. Das hat der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 26.06.2020 entschieden. Denn die Prozesshandlungen behielten aus Gründen des Vertrauensschutzes auch nach späterer Ablehnung ihre Wirksamkeit.
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