Mittwoch, 12.5.2021
Kündigung eines Lehrers wegen Tattoos aus rechtsextremer Szene rechtmäßig

Die Kündigung eines Lehrers wegen Nazi-Tätowierungen auf seinem Körper ist wirksam. Das entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gestern und wies die gegen die Kündigung gerichtete Klage ab. Zur Begründung hieß, die Tattoos ließen auf eine fehlende Verfassungstreue und damit auf eine fehlende Eignung als Lehrer schließen. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Mehr lesen