Dienstag, 29.11.2022
Polizistin mit Verfassungsbeschwerde gegen Pflicht zum Tragen eines Namensschildes gescheitert

Eine Polizeihauptkommissarin in Brandenburg ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht für Polizeivollzugsbedienstete, an ihrer Dienstkleidung ein Namensschild zu tragen, gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Die gerügte Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sei nicht ausreichend begründet worden.

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