Donnerstag, 30.3.2023
Transliteration eines Familiennamens

Liegt dem Standesamt eine ausländische Urkunde vor, in der bereits die Transliteration eines Namens in die lateinische Schrift vorgenommen wurde, ist allein diese Schreibweise maßgeblich. Für gewünschte Änderungen besteht aufgrund internationaler Verpflichtungen kein Ermessensspielraum, wie der Bundesgerichtshof betont hat. Damit solle die internationale Einheitlichkeit der Personenstandsregister sichergestellt werden.

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Montag, 20.3.2023
Neues flexibleres Namensrecht geplant
Bei der Wahl des Nachnamens sollen Deutsche nach den Vorstellungen von Bundesjustizminister Marco Buschmann künftig mehr Entscheidungsspielraum haben. "Gerade bei der Frage der Doppelnamen ist das geltende Recht viel zu restriktiv", sagte der FDP-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Es sei höchste Zeit, es Eheleuten zu ermöglichen, ihre Verbundenheit durch einen gemeinsamen Doppelnamen zum Ausdruck zu bringen. Mehr lesen