Mittwoch, 31.3.2021
Name des Kindes bei unklarer Namensführung der Eltern

Der Geburtsname eines Kindes richtet sich grundsätzlich nach einem der beiden Elternteile. Kann dieser seinen Nachnamen nicht nachweisen, muss das Standesamt laut Bundesgerichtshof die Namenserteilung im Register mit dem einschränkenden Zusatz "Namensführung nicht nachgewiesen" beurkunden.

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