Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Nahrungsergänzungsmittel keine Arzneimittel im Rechtssinne sind und somit nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden müssen. Geklagt hatte eine Frau mit einer Histamin-Intoleranz, die Nahrungsergänzungsmittel zur Symptom-Milderung einsetzt.
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