Montag, 1.8.2022
Eltern-/Kindernachzug trotz zwischenzeitlich eingetretener Volljährigkeit

Einem Elternteil darf ein Visum zur Familienzusammenführung mit einem unbegleiteten minderjährigen Flüchtling nicht deshalb verweigert werden, weil dieser während des Verfahrens volljährig gewordenen ist. Dies hat der Europäische Gerichtshof auf Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts entschieden. Ebenso wenig dürfe der Antrag eines Kindes abgelehnt werden, weil es vor der Flüchtlingsanerkennung seines Vaters und vor der Antragsstellung volljährig gewordenen sei.

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