Mittwoch, 18.8.2021
Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen ab 2014 verfassungswidrig

Die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen ist verfassungswidrig, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab 2014 ein Zinssatz von monatlich 0,5% zugrunde gelegt wird. Der typisierte Zinssatz von jährlich 6% sei spätestens seit dem Jahr 2014 "evident realitätsfern", urteilte das Bundesverfassungsgericht. Denn nach dem Ausbruch der Finanzkrise im Jahr 2008 habe sich ein strukturelles Niedrigzinsniveau entwickelt. Laut BVerfG bleibt das bisherige Recht für bis einschließlich in das Jahr 2018 fallende Verzinsungszeiträume weiter anwendbar, danach nicht mehr. Bis Ende Juli 2022 muss der Gesetzgeber eine verfassungsgemäße Neuregelung treffen.

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