Mittwoch, 24.3.2021
Grünes Licht für Neuregelung zur Stalking-Bekämpfung

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren Bekämpfung von Nachstellungen und besseren Erfassung des Cyberstalkings beschlossen. Der Straftatbestand der Nachstellung (§ 238 StGB) soll ausgeweitet werden und digitales Stalking im Netz und über Apps erfassen. "Der Straftatbestand hat bisher zu hohe Hürden. Diese Hürden senken wir jetzt deutlich", kommentierte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).

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