Freitag, 18.6.2021
Verfassungsschutz durfte gegen Mitglieder der "Basisdemokratischen Linken" vorgehen

Das Verwaltungsgericht Hannover hat zwei Klagen mit verfassungsschutzrechtlichem Bezug abgewiesen. Die Klägerin hat auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Erhebung und Speicherung ihrer Daten sowie der Inanspruchnahme einer Vertrauensperson zur Beobachtung der vermeintlich linksextremen Gruppe "Basisdemokratische Linke" geklagt, welcher auch die Klägerin angehört. Nach Ansicht des Gerichts sind die ergriffenen nachrichtendienstlichen Mittel jedoch rechtmäßig gewesen.

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