In Baden-Württemberg müssen Jurastudenten ihre am 04.03.2021 geschriebene Strafrechtsklausur im Ersten Staatsexamen wiederholen, weil der Sachverhalt möglicherweise vor dem Klausurtermin durchgesickert war. Das Landesjustizprüfungsamt hält es zur Wahrung der Chancengleichheit für erforderlich, für alle Prüflinge eine Nachklausur anzuordnen.
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