Der Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Neuwagens kann nicht ohne Weiteres vom Kaufvertrag zurücktreten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Es sei zwar nicht ausgeschlossen, dass die Vertrauensgrundlage zwischen Käufer und Verkäufer gestört und damit eine Nacherfüllungsfrist entbehrlich sei. Ob dies der Fall sei, müsse aber im Einzelfall sorgfältig geprüft werden. Dabei sei unter anderem zu berücksichtigen, dass sich "der Verkäufer ein arglistiges Vorgehen des Herstellers gerade nicht zurechnen lassen muss".
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