Montag, 28.9.2020
Kündigungsschutzklage: Nachträgliche Klagezulassung kann auch noch nach einem Jahr möglich sein

Die Höchstfrist von sechs Monaten für eine nachträgliche Klagezulassung bei Kündigungsschutzklagen ist nicht maßgeblich, wenn der Grund für die Fristversäumung aus der Sphäre des Gerichts stammt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht am 30.07.2020 entschieden. Im zugrundeliegenden Fall war die Klage wegen einer fehlerhaften elektronischen Signatur formunwirksam. Hierauf hätte das Gericht der ersten Instanz hinweisen müssen, so das BAG.

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