Mittwoch, 16.3.2022
Bundesinnenministerium durfte Berlin Aufnahme zusätzlicher Moria-Flüchtlinge versagen

2020 wollte Berlin 300 besonders schutzbedürftigen Personen Flüchtlinge aus dem Flüchtlingslager Moria auf der griechischen Insel Lesbos aufnehmen - bis der Bund den Plan stoppte. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass das Bundesinnenministerium das nach § 23 Abs. 1 Satz 3 AufenthG zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit erforderliche Einvernehmen zu der humanitären Aufnahmeanordnung rechtmäßig versagt hat. 

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