Freitag, 4.9.2020
BGH bestätigt Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung im Lübcke-Verfahren

Der Bundesgerichtshof hat die sofortige Beschwerde eines Anwalts gegen die Aufhebung seiner Bestellung zum Pflichtverteidiger im Verfahren um die Ermordung des ehemaligen Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke verworfen. Der Vorsitzende des zuständigen Strafsenats am Oberlandesgericht Frankfurt hatte auf Antrag eines Angeklagten den im Ermittlungsverfahren bestellten Pflichtverteidiger abberufen, weil das Vertrauensverhältnis zerstört sei.

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